Dokumente zur Anmeldung

Diese Papiere brauchen Sie zur Anmeldung

was sie brauchen

wenn beide ledig sind und noch nicht verheiratet waren:


  • eine Meldebescheinigung von jedem Wohnsitz, ausgestellt von Ihrer Meldebehörde.Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn beide in Deutschland geboren sind, je eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt.Sollte einer der Beiden im Ausland geboren sein, sollte beim örtlich zuständigen Standesamt nachgefragt werden.
  • Wenn Ihre Eltern in den alten Bundesländern nach dem 1.1.1958 geheiratet haben, brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, dass beim Standesamt des elterlichen Wohnortes geführt wird, oder beim Wohnort des Vaters bei geschiedener Ehe.(Diese Abschrift brauchen Sie nicht, wenn Ihre Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben.)
  • Gegebenenfalls eine Urkunde ber Promotion oder akademischen Grad wenn einer der Partner das Sorgerecht für voreheliche, nicht gemeinsame Kinder hat, brauchen Sie zusätzlich
  • die Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder und den Sorgerechtsbescheid.




wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben, brauchen Sie zusätzlich:

  • die Abstammungsurkunde des Kindes
  • eine Vaterschaftsanerkennung
  • gegebenenfalls die Sorgeerklärung




wenn Sie schon einmal oder mehrere Male verheiratet waren, brauchen Sie zusätzlich:

  • die Nachweise über die Auflösung der Ehen.Also das Scheidungsurteil oder bei Tod des früheren Ehepartners die Sterbeurkunde
  • eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der vorherigen Ehe oder die Heiratsurkunde dieser Ehe
  • in jedem Falle mit amtlichen Auflösungsvermerk




wenn Sie minderjährig sind (mindestens 16 Jahre alt), dann brauchen Sie zusätzlich:

  • den Beschluss über die Befreiung von der fehlenden Ehemündigkeit des zuständigen Familiengerichts.Eine Eheschließung ist außerdem nur möglich, wenn der Partner volljährig ist 

wenn Sie im Ausland geschieden worden sind, brauchen Sie zusätzlich:
  • die Heiratsurkunde und das Scheidungsoriginal in amtlicher Übersetzung(eventuell auch die Anerkennung der ausländischen Scheidung)




wenn Sie Ausländer sind, brauchen Sie:

  • einen Staatsangehörigkeitsnachweis (gültiger Reisepass)
  • ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Heimatbehörde oder der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung. (Alle schriftlichen Unterlagen sind von einem beeideten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übertragen.)

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