Ehevertrag


Diese Hinweise sollen Ihnen lediglich eine erste Orientierung geben, ob Sie die allgemeine gesetzliche Regelung oder eine abweichende vertragliche Regelung möchten. Sie sind keine Rechtsberatung, können und wollen diese auch nicht ersetzen und begründen daher auch keinerlei Rechtsansprüche.

Die Ehe ohne Vertrag:

Ein Ehepaar, das keinen Ehevertrag abschließt, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.Jeder Partner behält sein vor und während der Ehe erworbenes Vermögen als sein Eigentum, und jeder haftet nur für seine eigenen Schulden. Bei Tod oder Scheidung kann es lediglich zu einem finanziellen Ausgleich - bei unterschiedlich hohem ehelichen Zugewinn kommen (Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehepartners sein Anfangsvermögen vor Beginn der Ehe übersteigt).



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Wann benötigt man einen Ehevertrag?


Ein Ehevertrag wird immer dann notwendig, wenn für eine Ehe - für die das gesetzliche Ehegüter - und Scheidungsfolgerecht nicht passt - besondere Regelungen im Hinblick auf Gütertrennung, Unterhalts, Versorgungs- sowie Erbansprüche getroffen werden sollen. 
Ihr beratender Rechtsanwalt wird Ihnen einen entsprechenden Vertragsentwurf aufsetzen, der dann vom Notar beurkundet werden muss.



Jeder Ehevertrag gilt natürlich erst nach der standesamtlichen Trauung.



Gütertrennung:

Gütertrennung kann nur durch einen notariellen Ehevertrag als gesetzlicher Güterstand gewählt werden.
Jeder Ehepartner behält und verwaltet hier sein eigenes Vermögen selbst und kann darüber frei verfügen.
Er haftet damit lediglich für seine eigenen Schulden.
Allerdings hat jeder Ehegatte die Nutzung seines Vermögens zum Unterhalt der Familie zu verwenden.



Im Falle einer Scheidung oder des Todes entfallen jegliche gegenseitigen „güterrechtlichen“ Ausgleichsansprüche; möglich sind jedoch unterhaltsrechtliche Ansprüche.



Gütergemeinschaft:

Im Unterschied zur Zugewinngemeinschaft wird in diesem gesetzlichen Güterstand grundsätzlich das bei Eheschließung vorhandene gesamte Vermögen beider Partner zum gemeinschaftlichen Vermögen.Jeder Partner muss aber auch für die Schulden des anderen haften. 
Die Gütergemeinschaft ist - juristisch gesehen - sehr kompliziert und kommt bei uns auch nicht mehr allzu oft vor.

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